BI gegen Umweltgifte im Genehmigungsverfahren Hochofen 8 der ThyssenKrupp Stahl AG (TKS)

Verwendung der Stiftungsgelder von 5.000,- €

Die Bürgerinititative gegen Umweltgifte engagiert sich seit 1988 im Norden Duisburgs für die Verbesserung der Umwelt und Luftqualität. Seit dieser Zeit haben wir in einer Vielzahl von Genehmigungsverfahren für industrielle Großanlagen vor allem der Stahlindustrie Auflagen durchsetzen können, die ohne die BI und die kritische Öffentlichkeit nicht durchgesetzt worden wären.

Bereits im Juni 2004 beantragte TKS den Neubau des Hochofen 8 in Hamborn-Bruckhausen. Die Antragsunterlagen lagen dann zum Jahresende öffentlich aus, in dieser Zeit können betroffene BürgerInnen Einwendung erheben.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist es zum Einen wichtig, dass möglichst viele Menschen Einwendungen erheben, genauso wichtig ist aber, alle wunden Punkte der Antragsunterlagen herauszufinden und diese in einer Einwendung detailliert zu benennen. Nur dann können sie später auch erörtert werden.

In den fast 20 Jahren Arbeit der BI haben wir zwar eine Menge Sachverstand erworben, solche neuralgischen Punkte in Antragsunterlagen herauszuarbeiten. Dennoch ist während eines Genehmigungsverfahrens der fachliche und auch juristische Beistand externer Wissenschaftler, Ingenieure und Rechtsanwälten von ganz entscheidender Bedeutung.

Fachlich und juristisch versierter Beistand kostet viel Geld, das bei einem großen Genehmigungsverfahren wie dem Hochofen 8 leicht in die Tausende Euro gehen kann. Es müssen Gutachten erstellt werden, wofür die Sach- und Rechtsbeistände erst einmal die gesamten Antragsunterlagen durcharbeiten müssen.

Der Erörterungstermin zum Hochofen 8 im Januar 2005 endete für die Antragstellerin ThyssenKrupp Stahl in einem Fiasko, da wir nachweisen konnten, dass wichtige Untersuchungen unterblieben oder unvollständig waren, die Berechnungen zur Immissionsprognose falsch oder zu positiv dargestellt wurden. Besonders die Werte der zusätzlichen Feinstaubbelastung – hier werden die zulässigen Grenzwerte seit Jahren überschritten – waren von TKS falsch dargestellt. Dank der Sachbeistände konnten wichtige Anträge zu Auflagen an die Genehmigungsbehörde gestellt werden, die TKS nachliefern musste. So konnte es erreicht werden, dass TKS erstmalig eine sog. Hochbahnentstaubung einbauen musste, mit der der Staub beim abschütten aus den Eisenbahnwaggons weitgehend aufgefangen wird.

Der Genehmigungsbescheid zum Bau des Hochofens wurde dennoch erteilt, obwohl die Grenzwerte der Feinstaubbelastung nicht eingehalten werden können und somit eine weitere gesundheitliche Belastung der Bevölkerung schon sicher ist. Gegen den Genehmigungsbescheid legten wir Widerspruch ein, der im November 2006 abgelehnt wurde.

Diese Genehmigung ist nicht durch sachliche Gründe zu rechtfertigen. Wie andere Genehmigungen vorher (Nasslöschung Kokerei Schwelgern, Hochofen 2) stellt sie eine rein politische Entscheidung zu Gunsten der Antragstellerin TKS dar.

Dennoch ist es enorm wichtig, dass wir als Bürgerinitiative auch in künftigen Genehmigungsverfahren weiter am Ball bleiben, denn nur wenn die Öffentlichkeit den Unternehmen „auf die Finger“ schaut, können überhaupt noch Umweltauflagen erreicht werden.

Wir danken der Stiftung Umwelt, Gesundheit und Soziales für die großartige finanzielle Unterstützung von 5.000 €, die es uns erst möglich gemacht hat, wichtige Auflagen für die Verbesserung der Umwelt im Duisburger Norden in diese Genehmigung hineinzubekommen.

Mit freundlichen Grüßen,
Charlotte Weyers
Für die Bürgerinitiative